

LEPIK MSS SCHNEERÄUMUNG GMBH

Schneeräumung für
PRIVATHÄUSER
Unsere Schneeräumung erfolgt im Einklang mit den § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO), nach der Sie als Privatperson verpflichtet sind ihren Gehsteig in der Zeit von 6-22 Uhr von Schnee und Eis reinzuhalten und zu streuen.
Die Verpflichtung gilt auch für Grundstücke wo kein Gehsteig vorhanden ist, in diesem Fall muss ein 1 Meter breiter Streifen entlang der Häusefront von Schnee und Eis befreit werden.
Mit der Übertragung dieser Verpflichtung an uns, liegt auch die Haftpflicht auf unserer Seite.
FIRMEN / HAUSVERWALTUNGEN
Die Verpflichtung der Freihaltung der Flächen von Schnee und Eis betrifft auch Firmengelände und Parkplätze.
Dank unserer Langjährigen Erfahrung in der Betreuung von Firmenkunden und der Zusammenarbeit mit Hausverwaltungen sind wir als erfahrener Partner den komplexen Anforderungen der Schneeräumung von Firmengeländern / Hausanlagen gewachsen.
Durch die lokale Betreuung innerhalb des 13ten Wiener Gemeindebezirks sind wir in der Lage schnell zu reagieren.
Über uns
Angefangen als kleines Unternehmen im Jahr 1993 sind wir im 13ten Wiener Gemeindebezirk und teilen des 23sten Bezirks in der Schneeräumung tätig, die langjährige Treue unserer Kunden die zu einem grossen Teil von Anfang an dabei sind, zeigen uns das unser Weg der richtige ist.
Unser Team das fast unverändert seit der Gründung um Ihre Zufriedenheit bemüht ist, versucht durch Treue zu unseren Prinzipien Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Ihre Gehsteige frei von Schnee zu halten.
Häufige Fragen
Kontaktieren Sie uns
Gerne beantworten wie Ihre Fragen